Reservation / Anmeldung
Anfragen sind zu richten an:
Frike Entertainment AG, U. Walliser 079/213 03 23 oder Email
Bereitstellung / Reinigung
Das Bereitstellen der Infrastruktur ist Sache des Vermieters. Zur Basis Ausstattung gehört die Konzertbestuhlung und die fest eingebaute Bühne. Sollte der Veranstalter besondere Wünsche haben wie separaten Bühnenaufbau, Konsumationsbestuhlung usw., wird dieser Aufwand separat in Rechnung gestellt.
Die Reinigung vom Dömli ist Sache des Vermieters. Wird die Bar benutzt, ist die Reinigung derselben in jedem Fall Sache des Veranstalters. Die vorgängige Instruktion der Abwaschmaschine erfolgt durch den Vermieter. Geschirrtücher usw. werden zur Verfügung gestellt. Abfälle, Leergut und Speisereste sind vom Veranstalter selbst zu entsorgen.
Zusätzlicher oder ausserordentlicher Reinigungsaufwand wird separat in Rechnung gestellt.
Tarife
Tagespauschale So. – Do. (Basis-Ausstattung) Fr. 800.-
Tagespauschale Fr./Sa. (Basis-Ausstattung) Fr. 1‘100.-
Wochenendpauschale (Basis-Ausstattung) Fr. 1‘800.-
Konsumationsbestuhlung (optionaler Umbau) Fr. 350.-
Zusätzlicher Bühnenaufbau nach Aufwand Fr. 60.-/Std.
2 Toi Toi WC im Preis inbegriffen
Absage der Veranstaltung
Falls eine Reservation hinfällig wird, ist unverzüglich die Frike Entertainment AG zu verständigen.
Erfolgt eine Absage weniger als zwei Wochen vor dem Termin, wird die Hälfte des Tarifs in Rechnung gestellt;
erfolgt sie weniger als 48 Stunden vorher, ist der gesamte Betrag fällig. Bereits gemachte optionale Umbauten werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
Sicherheit / Verantwortung
Die für den Anlass verantwortliche Person ist auch für die Sicherheit der Teilnehmenden verantwortlich. Der Veranstalter erhält betr. Feuerlöscher und Notausgängen eine Instruktion.
Der Einsatz von jeglichem offenem Feuer (Kerzen, Fackeln ausserhalb, Räucherstäbchen o.ä.) muss vom Vermieter genehmigt werden. Natürlich gilt im Dömli ein striktes Rauchverbot.
Sollten pyrotechnische Mittel zum Einsatz kommen, ist eine Bewillgung einzuholen. Im weiteren muss eine Person mit entsprechender Ausbildung dauernd vor Ort sein. Die Kosten werden vom Veranstalter getragen.
Haftung
Den Räumlichkeiten und Einrichtungen ist Sorge zu tragen.
Der Vermieter haftet weder für Diebstahl, noch für Personen- oder Sach-Schäden an Materialien, Gegenständen etc. des Benutzers und der Teilnehmenden.
Verursachte Schäden durch den Benutzer oder den Teilnehmenden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
Reparaturen oder nötige Neuanschaffungen werden ausschliesslich vom Vermieter veranlasst und allenfalls dem Benutzer in Rechnung gestellt.
Suisa
Der Veranstalter ist für die Abrechnung mit der SUISA selber verantwortlich.
Rücksichtnahme
Bitte die Parkplätze für die Friedhofbesucher freihalten. Die Benutzer sind gebeten, beim Verlassen des Gebäudes nach 23:00 Uhr die Nachtruhezeit zu beachten. Auf die Anwohner ist Rücksicht zu nehmen. Veranstaltungen, die länger als bis um 24:00 Uhr dauern, benötigen eine Bewilligung.